Obligatorische Kälberimpfung ab 1. Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 müssen alle Kälber geimpft werden, wenn sie den Geburtsbetrieb vor dem 57. Lebenstag verlassen. Ziel ist die Vorbeugung von Atemwegserkrankungen, weniger Antibiotikaeinsatz und bessere Tiergesundheit.
Die erste Impfung mit einem intranasalen Lebendimpfstoff erfolgt auf dem Geburtsbetrieb, mindestens 14 Tage vor dem Verlassen. Auf dem Folgebetrieb ist eine zweite Impfung innerhalb von 28 Tagen vorgeschrieben.
Ausnahmen gelten für:
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Kälber, die ab dem 57. Tag oder später den Betrieb verlassen
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Mutterkuh- und Ammenkuh-Kälber, die vor dem 21. Tag oder mit der Mutter verstellt werden
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Notfälle (z. B. Todesfall, Tierspital)
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Sömmerungsbetrieb oder interner Standortwechsel
Die Impfung ist Teil der QM-Schweizer Fleisch Richtlinien und wird im Rahmen der QM-Kontrollen überprüft.
Detailliertere Informationen im Flyer unten.